Loft 43

Loft43 von Ciraselli Isabella

Via Giorgio Almirante, 43 

76125 Trani (BT) - Italy

USt-IdNr.: 08462240725

Für Infos und Buchung

info@loft43-trani.com

+39  375.86.03.282

Loft 43

Der ideale Ort für deinen Aufenthalt

Tarife und Kosten

AUFENTHALT PRO NACHT

ERWACHSENE

Preis pro Person

Preis Einzelbelegung

NEBENSAISON vom 8. Januar bis 31. Mai und vom 01. Oktober bis 30. November

€ 65,00

€ 100,00

MITTELSaison vom 1. Juni bis 31. Juli und vom 01. September bis 14. September

€ 75,00

€ 120,00

HAUPTSAISON vom 1. bis 31. August

€ 85,00

€ 140,00

WEIHNACHTSFEIERTAGE vom 14. Dezember bis 7. Januar

€ 85,00

€ 140,00

KINDER UND MINDERJÄHRIGE

 

Von 0 bis 2 Jahren

Kostenlos – Babybettverleih € 8 pro Tag

Von 3 bis 13 Jahren

50 % des Erwachsenentarifs für den Zeitraum

Von 14 bis 17 Jahren

100 % des Erwachsenentarifs für den Zeitraum

 

ZUSATZKOSTEN UND EXTRA-SERVICES

KAUTION

pro Aufenthalt

€ 300,00

EXTRA-REINIGUNG DER UNTERKUNFT

je Anfrage

€ 30,00

EXTRA-WECHSEL BETTWÄSCHE

je Anfrage

€ 10,00

EXTRA-WECHSEL BADWÄSCHE

je Anfrage und pro Person

€ 6,00

LATE CHECK – OUT (nach 11:00 Uhr und max. bis 13:00 Uhr)

pro Aufenthalt

€ 20,00

ZUSCHLAG FÜR ZUGELASSENE TIERE

pro Aufenthalt

€ 60,00

 

 

Die Reinigung der Unterkunft und der Wechsel der Badwäsche erfolgen bei jedem Gästewechsel und während des Aufenthalts abwechselnd alle zwei (2) Tage. Der Wechsel der Bettwäsche erfolgt bei jedem Gästewechsel und nur ein einziges Mal während des Aufenthalts mit einer Mindestdauer von sieben (7) Tagen. Es ist möglich, gegen Vorauszahlung der angegebenen Zuschläge zusätzliche Reinigungen sowie einen zusätzlichen Wechsel sowohl der Bad- als auch der Bettwäsche anzufordern.

 

Die Aufenthaltskosten, etwaige Zuschläge, die Kaution und die Kurtaxe sind vor Beginn des Aufenthalts zu bezahlen. Die Kosten für ggf. angeforderte Extra-Services sind jeweils vor deren Erbringung zu bezahlen. In keinem Fall ist eine Zahlung am Ende des Aufenthalts zulässig. Zahlungen, sofern nicht über die Buchungsplattform erfolgt, können vor Ort per Kreditkarte, Debitkarte, PayPal oder Sofortüberweisung beglichen werden. Nur die Kaution, sofern nicht über die Buchungsplattform gezahlt, muss per Sofortüberweisung oder als Vorautorisierung auf Kreditkarte hinterlegt werden.

 


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Regelwerk

Art. 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Hausordnung regelt den Aufenthalt in der Unterkunft Loft 43, einem Gästezimmerbetrieb in der Via Giorgio Almirante, 43 - 76125 Trani (BT) - Italy. Die von Ciraselli Isabella, USt-IdNr. 08462240725, geführte Struktur arbeitet gemäß dem Regionalgesetz Apulien Nr. 11/1999 (Art. 46 und 47) i.d.g.F. . Die Struktur besteht aus einem einzigen Zimmer, das sich über die gesamte Wohneinheit erstreckt. Die Räume sind anhand der vorhandenen Einrichtung erkennbar und gliedern sich in: Eingangs-Wohnbereich; Esszimmer, Schlafzimmer und Bad. Die Struktur verfügt über einen Nationalen Identifikationscode (CIN) gemäß Art. 13-ter des D.L. 145/2023, der am Eingang ausgehängt und in jeder Werbeanzeige angegeben ist. Wirtschaftliche Bedingungen des Aufenthalts und Zahlungsarten sind im Tarifverzeichnis beschrieben, das zusammen mit dieser Hausordnung integraler Bestandteil des Beherbergungsvertrags ist. Die Annahme des Zugangsschlüssels gilt als vollständige Annahme aller darin genannten Bestimmungen. Die Nichteinhaltung der angegebenen Regeln durch die Gäste führt zur Auflösung des Vertrags ohne Rückerstattung und, falls der Aufenthalt bereits begonnen hat, zur sofortigen Entfernung aus der Unterkunft.

Art. 2 – Von der Struktur garantierte Mindestleistungen

Gemäß Art. 47 des L.R. Apulien 11/1999 gewährleistet die Struktur folgende Mindestleistungen der Beherbergung, die im Aufenthaltspreis enthalten sind: Reinigung der Räume bei jedem Gästewechsel und in jedem Fall jeden zweiten Tag bei Aufenthalten von mehr als zwei Nächten; Bereitstellung und Wechsel der Bettwäsche bei jedem Gästewechsel und mindestens einmal pro Woche; Bereitstellung und Wechsel der Handtücher bei jedem Gästewechsel und mindestens alle zwei Nächte; Bereitstellung von warmem und kaltem Leitungswasser, sanitäre Einrichtungen; Strom, Heizung/Klimatisierung; Frühstück. Die Gäste können die vom Betreiber für das Frühstück bereitgestellten verpackten Back- und Süßwaren verzehren. Die Gäste können die in der Struktur vorhandene Kaffee-/Teemaschine frei benutzen. Unverträglichkeiten oder Allergien sind bei der Buchung oder spätestens bei der Ankunft mitzuteilen. Die Gäste können Küche und Esszimmer frei zur Zubereitung und zum Verzehr von Mahlzeiten nutzen.

Art. 3 – Check-in, Gästeregistrierung und Check-out

Anreise und Registrierung: Der Check-in ist von 15:00 bis 22:00 Uhr möglich. Anreisen nach 22:00 Uhr müssen bei der Buchung vereinbart werden und sind stets zuschlagspflichtig. Nach Eingang der Buchung oder jedenfalls vor Beginn des Aufenthalts verlangt der Betreiber die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments von ALLEN Gästen, einschließlich Minderjährigen. Die Daten jedes Gastes werden innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft (innerhalb der ersten 6 Stunden bei Aufenthalten unter einem Tag) über das Portal Alloggiati Web an die Questura Barletta Andria Trani übermittelt, wie in Art. 109 des T.U.L.P.S. (R.D. 773/1931) vorgesehen. Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht abdingbar. Die Weigerung oder Unmöglichkeit, ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen, auch nur von einem der Gäste, führt zur Auflösung des Vertrags ohne Rückerstattung. In keinem Fall ist die Vorlage des Ausweises nach Beginn des Aufenthalts zulässig.

Abreise: Der Check-out muss bis 11:00 Uhr erfolgen. Ein Late Check-out kann bis 13:00 Uhr gewährt werden. Der Gast muss ihn 12 Stunden im Voraus direkt beim Betreiber anfragen und er wird je nach Verfügbarkeit der Struktur gewährt. Für den Late Check-out ist die Zahlung eines Zuschlags vorgesehen.

Art. 4 – Schlüssel, Zugang und Sicherheit

Der Zugang zur Struktur ist ausschließlich mittels digitalem Schlüssel (elektronischer Code) möglich, der dem vom Gast bei der Buchung angegebenen Kontakt bis zur Check-in-Zeit übermittelt wird. Kein Schlüssel (elektronisch oder physisch) wird ausgehändigt, wenn nicht von allen Gästen ein gültiges Ausweisdokument angegeben/vorgelegt wird. Bei Verlust des elektronischen Schlüssels müssen die Gäste den Betreiber informieren, der umgehend eine Weiterleitung veranlasst. Bei Fehlfunktion des elektronischen Schlüssels übergibt der Betreiber den physischen Schlüssel. Am Ende des Aufenthalts müssen die Gäste, falls ein physischer Zugangsschlüssel bereitgestellt wurde, diesen in der Struktur zurücklassen und dem Betreiber ein Foto senden. Die Kaution wird vom Betreiber vollständig einbehalten, wenn die Gäste am Ende des Aufenthalts den physischen Zugangsschlüssel nicht zurückgeben oder dieser verloren geht. Während des Aufenthalts und bei Verlassen der Struktur sind die Gäste verpflichtet zu prüfen, dass die Eingangstür stets gut geschlossen ist. Es ist verboten, Fenster offen und unbeaufsichtigt zu lassen, insbesondere bei Regen. Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an persönlichen Gegenständen, die in Gemeinschaftsbereichen oder ungesichert zurückgelassen werden. Im Notfall den ausgehängten Anweisungen folgen und/oder den Betreiber umgehend kontaktieren.

Art. 5 – Autorisierte Gäste und Belegung

Es dürfen ausschließlich die bei der Buchung angegebenen Personen übernachten. Es ist stets verboten, nicht registrierte Personen zu beherbergen. Die maximale Belegung der Struktur ist im Buchungsformular angegeben und darf nicht überschritten werden. Die Anwesenheit nicht gemeldeter Gäste führt zur sofortigen Auflösung des Vertrags und zur Meldung an die zuständigen Behörden. Nach Vereinbarung mit dem Betreiber, Zahlung der Aufenthaltskosten und Vorlage eines gültigen Ausweises können nach Beginn des Aufenthalts weitere Gäste zugelassen werden, jedoch in jedem Fall nicht über  die maximale Belegung der Struktur hinaus. Minderjährige unter 18 Jahren müssen von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund begleitet werden, der die volle Verantwortung übernimmt.

Art. 6 – Ruhe, Respekt und gute Nachbarschaft, Rauchverbot und Gebrauch von Substanzen

Die Einhaltung der Ruhe der anderen ist grundlegend. Ruhezeit: von 23:00 bis 08:00 Uhr. Laute Stimmen, Musik und störender Lärm werden nicht toleriert. Partys, Veranstaltungen oder private Treffen sind verboten. Die Lautstärke von Musik und TV muss niedrig bleiben. Die Struktur ist vollständig Nichtraucher (gemäß Gesetz 3/2003 i.d.g.F.). Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird die gesamte Kaution für eine außerordentliche Sanifizierung berechnet. Der Gebrauch, Besitz und das Aufbewahren von Betäubungs- oder psychotropen Substanzen in der Struktur ist strengstens verboten.

Art. 7 – Sicherheit, Brandschutz und Meldegeräte

In Übereinstimmung mit dem Regionalgesetz Apulien Nr. 9/2025, den Art. 46-47 des Regionalgesetzes Nr. 11/1999 und den nationalen Vorschriften zur Sicherheit touristischer Unterkünfte ist die Struktur mit gesetzeskonformen tragbaren Feuerlöschern ausgestattet, deren Standort angegeben ist. Hinweise zu Fluchtwegen und Notfallkontakten sind in der Struktur ausgehängt. Es sind keine Geräte zur Erkennung brennbarer Gase und von Kohlenmonoxid (CO) vorhanden, da keine gasbetriebenen Geräte vorhanden sind. Die Gäste sind verpflichtet: die Sicherheitseinrichtungen nicht zu manipulieren; Fluchtwege nicht zu versperren; keine offenen Flammen (Kerzen, Campingkocher) oder nicht zur Ausstattung gehörende Heizgeräte/Elektrogeräte zu verwenden; dem Betreiber unverzüglich jede Störung oder Gefahrenanzeichen zu melden,

Art. 8 – Verantwortung des Betreibers und des Gastes, Reinigung, Pflege der Räume, Ausstattung

Der Betreiber lehnt jede Verantwortung ab für: Schäden an persönlichen Gegenständen der Gäste durch Diebstahl, Verlust oder zufällige Ereignisse; Unannehmlichkeiten aufgrund höherer Gewalt (Stromausfälle, Störungen öffentlicher Netze, Wetterereignisse usw.). Der Gast haftet persönlich und vollumfänglich für Schäden an Sachen oder Personen während seines Aufenthalts sowie für das Verhalten seiner Begleiter und etwaiger anvertrauter Minderjähriger. Die Gäste sind daher verpflichtet, die Räume ordentlich zu halten und Möbel sowie Ausstattung sorgfältig zu benutzen. Es ist verboten, Möbel, Bilder, Einrichtungsgegenstände oder Geräte von ihrer ursprünglichen Position zu entfernen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Nutzung der Küche setzt die Reinigung der Bereiche und des Geschirrs nach jeder Benutzung voraus. Handtücher dürfen nicht zum Reinigen von Gegenständen, Schuhen oder Fahrzeugen verwendet werden. Etwaige Beschädigungen an der Struktur (Wände und Anlagen), an Möbeln oder Einrichtungsgegenständen sowie etwaige Entwendungen werden durch Einbehalt der Kaution und/oder nachträgliche Belastung in Höhe des Schadensumfangs in Rechnung gestellt.

Art. 9 – Haustiere

Haustiere sind nur zulässig, wenn sie bei der Buchung ausdrücklich genehmigt wurden (je nach Verfügbarkeit und Zuschlag). Es ist ein Zuschlag gemäß den Angaben im Tarifverzeichnis zu zahlen. Bei der Buchung sind Art, Rasse und Gewicht des Tieres anzugeben. Tiere dürfen in den Räumen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Tiere nicht zuzulassen, die nach seinem unanfechtbaren Urteil Störungen oder Gefahren verursachen könnten.

Art. 10 – Zahlungen, Kaution, Stornierungsbedingungen, Kurtaxe

Der Aufenthalt gilt nach Vorauszahlung des entsprechenden Betrags als bestätigt. Als Zahlungsmethoden sind elektronische Zahlungen und Banküberweisungen zulässig. Bei Bestätigung der Buchung oder bei Ankunft kann eine Kaution als Sicherheit für eventuelle Schäden verlangt werden. Die Kaution wird innerhalb von 48 Stunden nach dem Check-out zurückerstattet, abzüglich etwaiger Schäden, außerordentlicher Reinigungen oder zusätzlicher Verbräuche. Im Streitfall dokumentiert der Betreiber die Schäden mit Foto/Video und nimmt die Bewertung nach Treu und Glauben vor. Zusätzliche Zahlungen (Extranächte, Leistungen, Sanktionen) sind vor Erbringung der gewünschten Leistung im Voraus zu begleichen. Es gelten die bei der Buchung auf der Plattform angegebenen Stornierungsbedingungen. Sofern keine anderen Angaben vorliegen, ist eine Stornierung nicht zulässig. Eine Rückerstattung nicht genutzter Nächte ist bei vorzeitiger Unterbrechung des Aufenthalts aus Gründen, die dem Gast zuzurechnen sind, nicht vorgesehen. Die Gemeinde Trani (BT) erhebt die Kurtaxe ab dem 1. Mai 2026. Die Steuer ist vom Gast geschuldet und wird von der Struktur eingezogen, die sie gemäß der geltenden Gemeindesatzung an die Gemeinde abführt. Anwendungsmodalitäten und Befreiungen sind in der Information zur Kurtaxe aufgeführt, die integraler Bestandteil dieser Hausordnung ist. Bei Zahlung der Steuer stellt die Struktur eine geeignete Quittung/Bestätigung aus.

Art. 11 – Verarbeitung personenbezogener Daten (GDPR)

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Betreiber. Die personenbezogenen Daten der Gäste werden ausschließlich vom Betreiber gemäß der EU-Verordnung 2016/679 (GDPR) und dem D.Lgs. 196/2003 i.d.g.F. verarbeitet, ausschließlich für: Erfüllung der nach geltendem Recht vorgeschriebenen Pflichten im Bereich Tourismus und öffentliche Sicherheit bzw. Meldung an die Questura über das Portal Alloggiati Web (Art. 109 T.U.L.P.S.) und Erhebung der Touristenströme zu ISTAT-Zwecken über die regionale Plattform SPOT/DMS Puglia; Verwaltung des vertraglichen Beherbergungsverhältnisses; steuerliche und abgabenrechtliche Pflichten (Kurtaxe, Rechnungsstellung, Jahreserklärung). Die Daten werden nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben und werden für die gesetzlich vorgeschriebene Zeit aufbewahrt. Die vollständige Information ist auf Anfrage erhältlich. Der Gast kann die in Art. 15-22 GDPR vorgesehenen Rechte ausüben, indem er den Verantwortlichen kontaktiert.

Art. 12 – Schlussbestimmungen und zuständiges Gericht

Für alles, was in dieser Hausordnung nicht vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches, das L.R. Apulien 11/1999 i.d.g.F. über Beherbergungsbetriebe, die nationalen Vorschriften über touristische Vermietungen (D.L. 145/2023) sowie die Bestimmungen der Gemeinde Trani. Etwaige Streitigkeiten aus der Auslegung oder Ausführung dieser Hausordnung werden dem Gericht von Trani zugewiesen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Hausordnung zu aktualisieren. Die aktualisierte Version wird in der Struktur ausgehängt und auf den Buchungskanälen veröffentlicht.

 

Kurtaxe

Die Gemeinde Trani hat gemäß Art. 4 des GvD 14. März 2011 Nr. 23 mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 4 vom 26. Januar 2026 die Kommunale Aufenthaltssteuer (ICS) eingeführt. Die Steuer ist von allen geschuldet, die nicht in der Gemeinde Trani ansässig sind und in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet übernachten. Die Einnahmen dienen der Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Tourismus, der Pflege und Wiederherstellung lokaler Kultur- und Umweltgüter.

 

ANWENDBARE TARIFE

 

Die Steuersätze, genehmigt mit Beschluss der Stadtregierung Nr. 20 vom 25. Februar 2026, sind wie folgt:

 

Art der UnterkunftSteuer pro Person/Nacht
B&B, Zimmervermietung, Ferienhäuser und -wohnungen€ 1,50

 

Die Steuer gilt für maximal sechs aufeinanderfolgende Übernachtungen im Laufe des Kalenderjahres. Ab der siebten aufeinanderfolgenden Übernachtung ist keine Steuer mehr fällig.

 

ERHEBUNGS- UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

 

Der Gast hat die Aufenthaltssteuer direkt an den Betreiber der Unterkunft zu entrichten. Der Betreiber stellt eine entsprechende Zahlungsquittung aus bzw. weist den Betrag in der Rechnung oder Steuerquittung mit dem Vermerk „Vorgang außerhalb des MwSt.-Anwendungsbereichs“ aus. Der Betreiber ist für die Einziehung der Steuer und deren Abführung an die Gemeinde Trani verantwortlich

 

BEFREIUNGSFÄLLE

 

Von der Zahlung der Aufenthaltssteuer sind folgende Personen befreit, nach Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung beim Betreiber der Unterkunft (ausgenommen Minderjährige):

 

Befreite KategorieHinweise
Minderjährige bis zur Vollendung des sechzehnten (16.) LebensjahresKeine Unterlagen erforderlich
Personen mit von den provinziellen medizinischen Kommissionen anerkannter Behinderung, die eine Begleitentschädigung beziehenBefreiung gilt auch für eine Begleitperson
Busfahrer und Reiseleiter im Dienst mit organisierten Gruppen1 Fahrer pro Bus; 1 Begleiter je 20 Teilnehmer
Angehörige der Polizeikräfte (staatlich, provinziell, lokal) und des Nationalen FeuerwehrkorpsNur bei außerordentlichen, ordnungsgemäß dokumentierten dienstlichen Erfordernissen im Gebiet
Personen, die aufgrund von Anordnungen öffentlicher Behörden im Falle von Notfällen, Katastrophen oder zu humanitären Hilfszwecken untergebracht werden
Freiwillige im Einsatz anlässlich von Katastrophen

 

Um die Befreiung in Anspruch zu nehmen, ist dem Betreiber beim Check-in eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Der Betreiber ist verpflichtet, eine Kopie der Unterlagen fünf (5) Jahre lang aufzubewahren.